Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG) hat mit einem am 02.07.2014 ergangenen Urteil deutlich gemacht, dass Jobcenter zur Überprüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen für Unterkunft und Heizung die tatsächliche Nutzung mittels Hausbesuch prüfen dürfen.
In diesem Beitrag haben wir 10 wichtige Fragen zum Thema Sozialhilfe für Sie zusammengestellt.
Aus einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (LSG) geht hervor, dass ALG II Empfänger im Zusammenhang mit Fahrten zur Arbeitsaufnahme nur dann einen Anspruch auf Fahrtkostenbeihilfe mit dem eigenen Auto als Eingliederungsleistung haben, insoweit sie über einen gültigen Führerschein verfügen.
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