Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt urteilte am 26.09.2013, dass an die Ex-Frau geleistete Nutzungsentschädigungen keine erstattungsfähige Unterkunftskosten darstellen (Az.: L 2 AS 338/10).
Laut einem am 04.12.2013 ergangenen Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (FG) besteht auch dann ein Kindergeldanspruch, insoweit sich das Kind gerade in der Unternehmensphase eines sogenannten PreMaster-Programms befindet.
Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hat die Rechte von ALG II Beziehern mit einem Urteil vom 06.03.2014 gestärkt. So seien Kindergeld-Rückforderungen vonseiten der Familienkasse nur dann rechtens, insoweit die Abwägung über einen Billigkeitserlass in der Behördenentscheidung berücksichtigt wurde
Weitere News aus Mai 2014
Mittwoch, 21. Mai 2014 LSG: Nutzungsentschädigungen sind keine erstattungsfähige Unterkunftskosten
Dienstag, 20. Mai 2014 Kindergeld auch während PreMaster-Programm
Dienstag, 13. Mai 2014 Kindergeld-Rückforderung gegen ALG II Bezieher nicht immer rechtens
Dienstag, 13. Mai 2014 Urteil: Geldpauschale und Gutscheine im Rahmen der Erstausstattung sind zulässig
Dienstag, 6. Mai 2014 Kein Anspruch auf Führung eines Wortprotokolls bei Gesprächen im Jobcenter
Dienstag, 6. Mai 2014 Keine Eingliederungsvereinbarung bei Zweifeln an Erwerbsfähigkeit
Dienstag, 6. Mai 2014 Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – welche Ansprüche hat der Mieter?