Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat heute die angedachten Ausnahmen bei der Einführung des Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde, der zum 01. Januar 2015 in Kraft treten soll, bekanntgegeben.
Das Verwaltungsgericht Hannover (VG) hat die Rechte von Beziehern des Meister-BAföGs mit einer am 13.03.2014 ergangenen Entscheidung gestärkt.
Aus einer im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung durchgeführten Studie geht hervor, dass 40 Prozent aller alleinerziehenden Elternteile zur Sicherung ihres Existenzminimums auf staatliche Hilfen im Sinne des SGB II angewiesen sind.
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