Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat mit Beschluss vom 12.06.2013 die Rechte von ALG II Beziehern gestärkt.
Der Bundesrechnungshof hat sieben Arbeitsagenturen und sieben Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit überprüft und kommt bei allen von der Prüfung betroffenen Arbeitsagenturen zu dem Schluss, dass deren Vorgehen bei der Vermittlung von Arbeitslosen grundsätzlich problematisch sei.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 23.05.2013 entschieden, dass einem minderjährigen Kind keine Leistungen im Sinne des SGB II zustehen, insoweit der im Haushalt lebende faktische Stiefvater über ausreichendes Einkommen verfügt (Az.: B 4 AS 67/11 R).
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