Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) entschied am 13.03.2013, dass der Leistungsträger nicht zur Übernahme von Mietschulden verpflichtet ist, insoweit eben jene Folgen "sozialwidrigen Verhaltens" sind. (Az.: L 2 AS 842/13 ER-B).
Aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20.12.2012 geht hervor, dass die Verrechnung von Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach einer Frühgeburt mit der Rechtsordnung vereinbar ist (Az.: B 10 EG 19/11 R).
Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis mit Sitz in Mülhausen (Thüringen) zieht im Rechtsstreit um inzwischen nicht mehr gültige Rundungsregelungen bei der Berechnung der Höhe von Arbeitslosengeld II Leistungen vor das Bundessozialgericht.
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