Eltern, die nach mehr als zwei Jahren Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, müssen beim Elterngeld unter Umständen mit dem Basissatz von 300 Euro pro Monat rechnen. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor (Az.: B 10 EG 1/08 Rund B 10 EG 2/08 R).
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden, dass unterhaltspflichtige Eltern ihren Kindern die Studiengebühren zahlen müssen (Az.: 11 UF 519/08).
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtete am heutigen Donnerstag, dass die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland im Mai um rund 127.000 auf 3,458 Millionen gesunken ist. Die Arbeitslosenquote nahm somit im Vergleich zum Vormonat April um 0,4 Punkte auf 8,4 Prozent ab.
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