Der Verwaltungsgerichtshof hat den Anhängern gegen die Studiengebühren eine Niederlage beigebracht, indem er die Zahlung von 500 Euro pro Semester als grundsätzlich verfassungsgemäß bezeichnete und eine einstweilige Anordnung gegen Studiengebühren ablehnte (AZ: 8 TG 2493/07). Die Klage gegen die Studiengebühren kam von einem Medizin Studenten der Universität Gießen, der erreichen wollte, das Studiengebühren aus Verfassungsgründen verboten werden sollen.
Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte vor kurzem eine Anfrage gestellt, ob es tatsächlich so sei, dass Eltern zwar Kindergeld bekämen, wenn Söhne einen „Anderen Dienst im Ausland“ ausüben, jedoch der Anspruch nicht gegeben sei, wenn Töchter das Gleiche täten. Dazu wurde die Frage ausgegeben, wie dies eigentlich zu rechtfertigen sei.
Kindergeld bekommt man als Eltern nur für Kinder, die entweder noch unter 18 Jahre alt sind, oder für Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich „ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemühen“. Eine dritte Möglichkeit sind Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden und noch keine 25 Jahre alt sind.
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