Am 27. Februar fällte das Bundessozialgericht (BSG) die Entscheidung (Az: B 14/7b AS 64/06 R), dass die Kosten für die Warmwasserversorgung bereits im Regelsatz enthalten sei und somit nicht nochmal extra über die Unterhaltskosten für die Heizung bezahlt werden müssen. Das Bundessozialgericht bestätigte damit die Praxis vieler Arbeitsgemeinschaften, von den erstatteten Heizkosten einen Regelsatz in Höhe von 6,22 abzuziehen und einzubehalten.
Am 20. Februar 2008 verhandelte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht eine Klage von verschiedenen Studenten gegen die erhobenen Studiengebühren an der Düsseldorfer Heine- Universität. Diese hatten auf eine Verletzung ihres Vertrauens auf ein gebührenfreies Studium geklagt.
Die Zahlen aus den verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und den Jobcentern spiegeln den Trend wieder, den man inzwischen im ganzen Bundesgebiet beobachten kann. Die Zahl der Hartz IV- Empfänger sinkt. In Hessen ist die Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt um 2,6% gesunken, was durchaus beachtlich ist. Eine weitere interessante Zahl betrifft die sogenannten Aufstocker, die also nur unterstützende Leistungen nach Hartz IV beziehen. Allein in Hessen stiegt ihre Zahl nämlich von 35.000 2006 auf 46.500 im Jahre 2007.
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