Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat seine Kritik an der traurigen Tatsache erneuert, dass viele Erwerbstätige neben ihrem Arbeitsentgelt auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind.
Der Arbeitnehmervertretung zufolge wirke das gesamte Hartz IV System momentan wie ein „unbefristeter Lohnkostenzuschuss“ für Unternehmen, die Beschäftigte lediglich gering entlohnen.
Eben jenes verbreitete Zurückgreifen auf Leistungen im Sinne des SBG II sei nach Meinung des DGB wirtschaftspolitisch „verheerend“. Schließlich verzerre die Aufstockungspraxis den Wettbewerb zulasten von solchen Unternehmen, die Arbeitnehmer nach wie vor zu fairen Bedingungen beschäftigen. Zudem sei in der Duldung von Armut trotz Vollerwerbstätigkeit gesellschaftspolitisch ein verheerendes Signal zu sehen.
Deswegen müsse zur Bekämpfung des „Aufstockerunwesens“ ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro durchgesetzt werden.