Laut einer Beschlussvorlage des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss müssen für die Empfänger von Arbeitslosengeld II im Jahr 2008 21,7 Milliarden Euro ausgegeben werden. Infolgedessen seien Mehrausgaben für Hartz IV in Höhe von 800 Millionen Euro für dieses Jahr einzuplanen.
Die für das Jahr 2009 im Haushalt veranschlagten ALG II Kosten müssen ebenfalls nach oben hin korrigiert werden. Statt der ursprünglich von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück angedachten 20,2 Milliarden Euro ist mit einer Summe von mindestens 21,2 Milliarden Euro zu rechnen.
Ursache hierfür ist nicht zuletzt die in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett beschlossene Erhöhung des Regelsatzes für Hartz IV von durchschnittlich 349 auf rund 355 Euro im Jahr 2009 (auf rund 363 Euro im Jahr 2010).
Aus Oppositionskreisen wird aufgrund dieser Entwicklung des Bundeshaushalts Kritik an der großen Koalition laut. Die Ignorierung des Mehrbedarfs für das Jahr 2009 sei nicht nachvollziehbar. Schließlich wäre dieses Resultat offensichtlich gewesen. Eine Veranschlagung von lediglich 20,2 Milliarden Euro habe von Anfang an keinen Sinn gemacht.