Aus Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) geht hervor, dass Bezieher des ALG II immer häufiger mit Sanktionen belegt werden. Im Jahr 2010 wurden rund 829.000 Sanktionen ausgesprochen, was im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2009 einer Zunahme von 102.000 (14 Prozent) entspricht.
Auch bei der Höhe der Sanktionen konnte ein Anstieg verzeichnet werden. So lag die durchschnittliche Kürzung der monatlichen Bezüge bei 123,72 Euro. Nach Auskunft einer BA-Sprecherin ist diese Entwicklung unter anderem auf eine zunehmende Professionalisierung der Jobcenter zurückzuführen. Ferner spiele die gute Konjunktur eine entscheidende Rolle, da nunmehr auch mehr freie Stellen für Langzeitarbeitslose vorhanden sind. Infolgedessen könne die Arbeitswilligkeit der Leistungsempfänger besser getestet werden.
Hauptgrund für die Sanktionen waren wie auch im Vorjahr Meldeversäumnisse der Erwerbslosen. Allein für 500.000 der ausgesprochenen Sanktionen traf dies zu. In 102.000 Fällen ging die Sanktion auf die Weigerung zurück, eine vom Jobcenter als zumutbar angesehene Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit anzutreten.