Die Verschärfung der Hartz-IV-Regeln, die seit Anfang des Jahres gelten, betreffen besonders Jugendliche. Das heißt allerdings nicht, dass sich junge Leistungsempfänger alles gefallen lassen müssen. Ein Verwaltungsgericht in Berlin hat jetzt einer 21jährigen den vollen Regelsatz zugesprochen, nachdem sie vorher nur einen Teil erhalten hatte.
Das für die junge Frau zuständige Bezirksamt muss nun nachzahlen. Sie hatte nur 305 statt der 345 Euro erhalten. Wie ihr geht es vielen Jugendlichen, die entweder eine eigene Wohnung haben oder aber in vom Jugendamt betreuten Wohngemeinschaften leben. Sie erhalten die Leistungen zum Lebensunterhalt direkt von den Jugendämtern. Der Rechtsanwalt, der die Klägerin vertrat, geht davon aus, dass alleine in Berlin 1.100 Jugendliche ähnliche Ansprüche geltend machen können. Dafür müssen sie jedoch vor Gericht gehen.
In der Urteilsbegründung gaben die Richter an, dass mit einem Betrag von 305 Euro für Alleinstehende der Lebensunterhalt nicht bestritten werden könne. Diese Zahlungsweise sei rechtswidrig. Allerdings hat die Senatsbildungsbehörde die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen.