Wolfgang Neskovic , stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages und ehemaliger Bundesrichter, fordert ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts in den seit Monaten andauernden Streit um die erforderliche Neuregelung der Harzt IV Regelsätze.
Neskovic erklärte in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung in der vergangenen Woche, dass nur das Bundesverfassungsgericht helfen könne, „wenn der Gesetzgeber sich verfassungswidrig weigert, ein Gesetz zu erlassen“. Im Handeln, genauer gesagt im nicht Handeln, der Regierung sieht Neskovic „eine historisch einmalige Beschädigung von Kernelementen unserer Verfassung“.
Auch aus diesem Grund fordert Neskovic das Bundesverfassungsgericht auf, beispielsweise im Wege einer einstweiligen Anordnung, die eine Entscheidung mit Gesetzeskraft darstellen würde, für Rechtssicherheit und die Umsetzung einer verfassungsgemäßen Regelung zu sorgen.