Die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses des Bundesrats im Streit um die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung der Hartz IV Regelsätze werden erst am Donnerstag den 28. Januar 2011 weitergeführt.
Die Verhandlungsparteien konnten – wie es scheint – keine Einigkeit in Fragen erzielen, in denen die SPD ein Entgegenkommen für eine mögliche Zustimmung zu der von der Koalition geplanten Erhöhung der Regelsätze um fünf Euro erwartet. Eine solche umstrittene Frage ist beispielsweise die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, nach der Leiharbeiter eine Bezahlung in gleicher Höhe wie ihre fest angestellten Kollegen erhalten sollen.
Im Zuge der Verhandlungen übte die LINKE erneut Kritik am Verfahren zur Berechnung der von der Koalition angedachten, zukünftigen Höhe der Regelsätze. Insbesondere Tatsache, dass das der Berechnung zu Grunde liegende erhobene durchschnittliche Einkommen im Bereich der unteren Einkommensschichten nur um die Haushalte bereinigt wurde, die ausschließlich von Sozialleistungen leben, sorgte erneut für Kritik. Es handle sich um einen unzulässigen Zirkelschluss, nach dem das bisherige Einkommen von Leistungsberechtigten nach dem SGB II, beispielsweise sogenannter „Aufstocker“, als Grundlage für eben diese Leistungen herangezogen werde.
Aus diesem Grund fordert die LINKE eine Festsetzung von vorläufigen Regelsätzen, bis die tatsächlich notwendige Höhe in einem sachgerechten Verfahren geklärt ist.