Laut zwei Urteilen des Sozialgerichts Aachen (AZ: S13 EG 10/07 und AZ: S 13 EG 8/07) ist die Stichtagregelung, nach der Elterngeld erst für Kinder gezahlt wird, welche nach dem 01.01.2007 geboren wurden, verfassungsgemäß.
Gegen die Stichtagregelungen hatten zwei Elternpaare geklagt, die für ihre vor dem 01.01.2007 geborenen Kinder Elterngeld beantragen wollten. So waren die Eltern der Auffassung, dass die Stichtagregelung ein Widerspruch zum Gleichgrundsatz des Grundgesetzes wäre und fühlten sich daher benachteiligt.
Die Richter waren allerdings der Meinung, dass ein Stichtag bei Gesetzesänderungen notwendig wäre, da andernfalls kein Gesetz klar geändert werden könne und wiesen die Klagen deswegen ab. So würden Betroffene vor und nach einer Änderung immer unterschiedlich behandelt und einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sahen die Richter demnach nicht.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter eine Revision beim Bundessozialgericht zu.