Bislang durften die Jobcenter bei Verdacht auf Hartz-IV-Missbrauch keinerlei Kontodaten überprüfen. Das ändert sich im Zuge der Unternehmenssteuerreform. So droht den Beziehern von Hartz-IV in Zukunft eine zusätzliche Kontenabfrage, wenn der Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht.
Das berichtet die Zeitung “Stuttgarter Nachrichten“ in ihrer Ausgabe vom Donnerstag. Demnach erwartet die Bundesregierung auch eine rege Nutzung des Instruments.
Ein Sprecher des Bundesministeriums sagte der Zeitung dazu, dass er davon ausginge, dass dies in der Zukunft zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen führen wird. Wie die Zeitung berichtet räumt die Unternehmenssteuerreform den Jobcentern das Recht ein, die Kontenabfragen durchzuführen.
Bislang durften lediglich vor allem die Finanzämter, der Zoll und die Polizei die Kontoabfrage nutzen, um Straftaten wie zum Beispiel Steuerhinterziehung oder auch Geldwäsche zu bekämpfen. Seit April 2005 dürfen auch Sozialbehörden auf diesem Wege Informationen über Kontonummern von Leistungsempfängern abfragen.
Den Jobcentern war es bislang aber ausdrücklich nicht gestattet, solche Abfragen durchzuführen, um die Ansprüche von Arbeitslosengeld-II-Empfängern zu prüfen. Dies ändert sich nun mit der Unternehmenssteuerreform.
Demnach sorgt die Formulierung im Gesetz dafür, dass Behörden nun nicht mehr zwingend bei dem Betroffenen nachforschen müssen. Die Berufung darauf, dass ein vorheriges Auskunftsersuchen keinen Erfolg verspricht, reicht aus.
Laut der Zeitung befürchten nun auch viele Betroffene Willkür gegenüber Hartz-IV-Empfängern.