Vor Corona sind alle gleich sollte es eigentlich heißen. Davon bekommen die Bewohner eines großen Wohnkomplexes in Göttingen jedoch eher weniger mit. Hier heißt es nämlich komplette Abriegelung beziehungsweise Zwangsquarantäne für alle Anwohner. Da es sich beim Wohnkomplex um Sozialwohnungen handelt, sind die meisten Anwohner Hartz-IV-Empfänger oder sind auf diverse andere Sozialleistungen angewiesen. In dem Wohnblock an der Groner Landstraße in Göttingen leben knapp 700 Menschen auf engstem Raum. Die Wohnungen in der die 400 Parteien leben sind äußerst klein und schon vor der Krise zumindest diskutabel gewesen.
Hartz-IV und die Persönlichkeitsrechte
Ein vielerorts diskutiertes Thema ist das der Persönlichkeitsrechte. Es kommt aufgrund der hitzigen Thematiken sogar schon vermehrt zu großen Demonstrationen, auch als diese in der Corona-Phase noch gar nicht erlaubt waren. Nun kam es im Wohnkomplex in Göttingen bereits zum 2. Ausbruch von einigen Corona-Fällen. Auch kein Wunder, da die Menschen dort in engen und sticken Verhältnissen leben müssen und somit die Ansteckungs- bzw. Verbreitungsgefahr enorm ist. Ergo kann man nun behaupten, dass Hartz-IV und Sozialhilfe-Bezieher für Tage auf engstem Raum eingesperrt werden. Ein Zustand, der für viele indiskutabel ist. Unter den Anwohnern der Wohnanlage befinden sich sogar knapp 200 Kinder. Gerade für sie sollte die Zwangsquarantäne zusätzlich eine enorme Belastung sein.
Die Stadt setzt die erneute Quarantäne vehement durch. So patrouillieren Polizei und private Sicherheitsdienste am Wohnblock rund um die Uhr. Besuche sind in der Zeit der Quarantäne natürlich nicht erlaubt. Ebenso wird den Anwohnern der Ausgang verwehrt. Da alle Anwohner in den Sozialwohnungen zu Risikopersonen zu zählen sind, muss ein Entweichen solcher verhindert werden, so der Ordnungsderzernent Christian Schmertz von der CDU gegenüber dem hiesigen Tagesblatt.