Nach langem hin und her hat der Bundestag die Grundgesetzänderung zur Reform der Jobcenter beschlossen. Für die Neuorganisation wird das Grundgesetz insoweit geändert, sodass die vom Bundesverfassungsgericht an sich für verfassungswidrig erklärte Mischverwaltung von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) erlaubt bleibt.
„Wir haben eine sehr gute Lösung im Interesse der Menschen gefunden“, meint Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Der Weg sei steinig und schwierig gewesen. Nun aber sei eine „moderne und gute Lösung“ gefunden worden. SPD und Grüne werfen der scharz-Gelben Regierungskoalition indes vor, die Jobcenter-Reform durch Einsparungen wieder auszuhöhlen.
Der Bundesrat muss dem Gesetz zwar noch zustimmen. Allerdings gilt ein „Ja“ gilt als sehr sicher.