Wer nach einer Scheidung von seinem Ehepartner diesem gegenüber unterhaltsberechtigt ist, muss jegliche Veränderungen seines Einkommens dem Ehepartner melden, da sich auf Grund dieser Veränderungen auch die Unterhaltsansprüche verändern können. Wer dies unterlässt, kann sogar Unterhaltsansprüche komplett verlieren, wie der BGH jüngst bestätigte (Az. XII ZR 107/06).
In dem vorliegenden Fall ging es um die Revision einer Krankenschwester, die ihrem Ex-Ehemann gegenüber eine Gehaltserhöhung von monatlich fast 400 Euro verschwiegen hatte und deshalb vom zuständigen Oberlandesgericht eine einjährige Kürzung ihrer Unterhaltsansprüche um monatlich 100 Euro hinnehmen musste. Der BGH wies die Revision zurück und bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichtes mit der Begründung, dass sich die Frau absichtlich über die Vermögensinteressen ihres Ehemannes hinweg gesetzt habe.