Die Justizminister der Bundesländer wollen Maßnahmen ergreifen, um Hartz IV Verfahren bereits im Vorfeld zu vermeiden. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) möchte für die zuständigen Leistungsträger konkrete Anreize schaffen, etwa, indem die Jobcenter an den Gerichtskosten beteiligt werden. Schließlich sei jede zweite Klage zumindest teilweise berechtigt.
Von der Aue fügte auf der Justizministerkonferenz hinzu, dass die meisten Sozialbehörden verpflichtet sind, für jedes Verfahren beim Sozialgericht eine Kostenpauschale zu bezahlen. „Es ist nicht einzusehen, warum ausgerechnet die Jobcenter als die Behörde, welche an den meisten Sozialgerichtsverfahren beteiligt seien, von dieser Abgabe befreit wurden“, meint die Sozialdemokratin.
Die Justizminister einigten sich darauf, dass von einer Arbeitsgruppe umgehend ein konkreter Gesetzvorschlag ausgearbeitet werden soll. Vertreter aus Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nehmen an der Expertenrunde teil.