Ein 20jähriger Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist vor wenigen Tagen an Unterernährung gestorben. Ein Fall, der für Aufsehen sorgt, zumal es in Deutschland eigentlich nicht passieren darf und kann angesichts der vielen Hilfsangebote. Hier besteht Aufklärungsbedarf. Bände spricht in dem Zusammenhang die Tatsache, dass die Mutter den Tod des Sohnes erst nach einigen Tagen meldete.
Die Frau (48) ist selbst auch vollkommen unterernährt. Sie lebte mit ihrem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft und bezog entsprechend Leistungen nach Hartz IV. Der Grund für die Tragödie laut der Mutter: Sie hätten kein Geld für Lebensmittel gehabt. Ein Argument, auf das die Arbeitsgemeinschaft und der Bürgermeister mit Unverständnis reagieren. Hilferufe seitens der Familie habe es nie gegeben.
Überhaupt hätten die beiden nicht ein einziges Mal auf Schreiben reagiert, geschweige denn Termine wahrgenommen. Auch als im Oktober 2006 die Leistungen gekürzt wurden, habe es keinen Einspruch gegeben. Die Arge sei nicht verpflichtet, in solchen Fällen einzuschreiten. Denn Arbeitsangebote hat es gegeben. Nur wurden sie nie angenommen.