Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat heute die angedachten Ausnahmen bei der Einführung des Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde, der zum 01. Januar 2015 in Kraft treten soll, bekanntgegeben.
Neben ehrenamtlichen Mitarbeitern und Personen unter 18 Jahren sollen nach dem Willen der Bundesregierung auch einige Langzeitarbeitslose für einen Zeitraum von sechs Monaten keinen Anspruch auf eine Entlohnung ihrer Arbeitsleistung in Höhe des geplanten Mindestlohns haben. Konkret geht es um Personen, die länger als zwölf Monate keinen Job haben und deren neue Beschäftigung mit Hilfe eines Eingliederungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird. Insgesamt betrifft diese Einschränkung jedoch nur eine vergleichsweise geringe Personenzahl. Im Jahr 2013 wurden für nur etwa 16.000 der rund eine Million Langzeitarbeitslosen derartige Eingliederungszuschüsse geleistet.
Nach Angaben von Nahles wolle man damit vermeiden, dass Langzeitarbeitslose Nachteile bei der Jobsuche hätten. Problematisch ist die Grenze von sechs Monaten bis zur Geltung des Mindestlohns für Langzeitarbeitslose vor allem weil dies der in der Praxis regelmäßig angewandten Dauer der Probezeit entspricht. Hier ein Missbrauch der angeblich gut gemeinten Ausnahmeregelung gewissermaßen vorprogrammiert.
Bedauerlich ist unserer Auffassung nach auch, dass die Bundesregierung – wie bisher – offensichtlich unrentable Geschäftsmodelle, die lediglich durch die wirtschaftliche Ausbeutung der Arbeitnehmer bestehen können, hofiert und darüber hinaus mit Ausgleichszahlungen fördert.