Das geplante Betreuungsgeld, das ab 2013 Eltern zustehen soll, die ihre Kinder im Alter von ein bis drei Jahren nicht in öffentliche Kindertagesstätten betreuen lassen, wird nach aktuellen Plänen nicht an Personen gezahlt werden, die Arbeitslosengeld II beziehen.
Dies sehen nach Angaben der ZEIT die Pläne des Bundesfamilienministeriums vor. Ein Gesetzesentwurf für die konkrete Umsetzung des Betreuungsgeldes liegt bisher nicht vor, soll aber nach Angaben des Familienministeriums bis Ostern im Bundestag verabschiedet werden.
Fraglich ist dabei, wie die Beschränkung des Kreises der bezugsberechtigten Personen konkret ausgestaltet werden soll. Ein pauschaler Ausschluss von Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten erscheint hier als nicht gerechtfertigt, denn hiervon wären auch Personen betroffen, die Leistungen als sogenannte „Aufstocker“ erhalten. Eine schlüssige Begründung, warum diese gegenüber anderen in Vollzeit arbeitenden Personen beim Betreuungsgeld benachteiligt werden sollten, ist jedoch bisher nicht ersichtlich.