Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung kommt zum Ergebnis, dass Minijobber, welche zur Sicherung ihres Existenzminimums aufstockendes ALG II bekommen, im Jahr 2009 durchschnittlich einen Stundenlohn in Höhe von 6,08 Euro erhalten haben.
Dies berichtet die Frankfurter Rundschau (FR) am heutigen Donnerstag. Die Forscher gehen demnach davon aus, dass die Arbeitgeber mittlerweile schon bei der Lohnfestsetzung das ALG II fest einkalkulieren. Zwar würden annähernd 90 Prozent der Minijobber einen Niedriglohn erhalten, jedoch habe die Vergütung bei nicht Hartz IV beziehenden Arbeitnehmern im Durchschnitt immerhin bei über 8 Euro gelegen.
Grund für jene Entwicklung ist wohl nicht zuletzt, dass der Minijob-Ausbau von staatlicher Seite ausdrücklich angekurbelt wurde. So profitieren die Arbeitgeber davon, dass sie für Minijobber nur 30 Prozent der Sozialbeiträge leisten müssen, währenddessen für sie bei regulär Beschäftigten rund 40 Prozent anfallen.