Eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition (hier), die den Gesetzgeber zur ersatzlosen Streichung aller Möglichkeit von „Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen“ im SGB II und SGB XII auffordert, wird das notwendige Quorum von 50.000 Mitzeichnern erreichen.
Die Zeichnungsfrist endet am heutigen Mittwoch. Durch das Erreichen der notwendigen Zahl der Mitzeichner wird die Petition im weiteren Verfahrensgang nun die sogenannte Parlamentarische Prüfung durchlaufen.
Im Zuge dessen wird der Petitionsausschuss des Bundestages nun Stellungnahmen bei den beteiligten Behörden einholen. Aller Voraussicht nach wird der Petitionsausschuss anschließend diese Stellungnahmen prüfen und sich über die Petition beraten. Die Beratung kann dabei auch und öffentlich unter Einbeziehung der Petentin durchgeführt werden. Abschließend wird der Petitionsausschuss eine Empfehlung aussprechen, über die dann der Bundestag entscheidet.
Ob es letztendlich tatsächlich zu einer Abschaffung der Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Sozialrecht kommt, ist daher noch nicht abzusehen. Es ist davon auszugehen, dass die zuständigen Bundesbehörden im Rahmen ihrer Stellungnahmen eine ersatzlose Streichung ablehnen werden.
In der Rechtsprechung und der juristischen Literatur werden die Sanktionsregelungen des Sozialrechts überwiegend als grundsätzlich verfassungsgemäß angesehen, wobei einzelne Punkte – insbesondere die Verschärfungen für Personen unter 25 Jahren – verfassungsrechtlich umstrittener sind. Möglicherweise könnte daher am Ende des Petitionsverfahrens eher eine Reform der besonders umstrittenen Einzelregelungen als eine vollständige Streichung der Sanktionen stehen.