Der Bundesrat hat am heutigen Freitag dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Damit tritt zum 01.01.2010 neben dem erhöhten Kindergeld (184 Euro für das erste und zweit, 190 Euro für das Dritte und 215 Euro ab dem vierten Kind) auch eine Anpassung des sogenannten sächlichen Existenzminimums auf 2.184 Euro in Kraft.
Das die Düsseldorfer Tabelle in Teilen auf dem sächlichen Existenzminimum aufbaut sieht der Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes (BT-Drucks. 17/15) auch eine Neufassung der Düsseldorfer Tabelle vor. Die tatsächliche Neufassung der Düsseldorfer Tabelle mit Gültigkeit ab 2010 wird das für die Ausarbeitung zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf voraussichtlich am 6. Januar 2010 bekanntgeben.
Eine entsprechende Berechnung der voraussichtlichen Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010 finden Sie in unserem Ratgeber zum Unterhaltsrecht. Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtschnur zur Berechnung des Kindesunterhalts.
Nachtrag: Inzwischen wurde die offizielle Version der Düsseldorfer Tabelle 2010 vom zuständigen OLG Düsseldorf veröffentlicht. Diese entspricht bis auf drei Abweichungen in Höhe von jeweils einem Euro in der 4. Altersstufe (ab 18) der im Vorfeld erstellten Prognose.