Das vom Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) vor Kurzem vorgestellte „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ hat in diesem November die erste Lesung im Bundestag passiert und wird voraussichtlich zum 01. Januar 2009 in Kraft treten.
Das Gesetz sieht eine Neuordnung der Maßnahmen vor, die der Bundesagentur für Arbeit für die Vermittlung von Arbeitssuchenden zur Verfügung stehen. Damit einher geht eine Verschlankung der Anzahl dieser Instrumente von bisher 52 auf anschließend 27. Die bisherige Generalklausel des § 16 II 1 SGB II, auf dessen Basis Eingliederungsmaßnahmen erfolgen, die bisher nicht näher gesetzlich normiert sind, wird abgeschafft und durch entsprechende Einzelnormen ersetzt.
In den Mittelpunkt des Gesetzes stellte Scholz die Schaffung eines Rechtsanspruches für Jugendliche und Erwachsene auf Unterstützung beim Erwerb eines Hauptschulabschlusses, der ab 2009 auch für erwerbsfähige Hilfebedürftige bestehen soll. Darüber hinaus werden Ausbildungen nach dem Altenpflegegesetz des Bundes in Zukunft im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert.
Erweiterte Eingliederungsmöglichkeiten ergeben sich nach der Reform auch im Bereich der Existenzgründung beim Bezug von Arbeitslosengeld II mithilfe des Einstiegsgeldes. Insbesondere wird mit der Reform eine eigenständige Rechtsgrundlage für Zuschüsse und Darlehn zur Anschaffung von Gegenständen getroffen, die dazu dienen, dass der Leistungsempfänger seine Hilfebedürftigkeit überwinden oder verringern kann.
Kritik erntet das Reformgesetz für die ebenfalls damit einhergehenden Einschränkungen im Bereich des Widerspruchsverfahrens. Diese sehen insbesondere ein Entfallen der, ohnehin nur selten gegebenen, aufschiebenden Wirkung des Widerspruches vor. Kritiker sehen in diesen Änderungen eine Aufweichung des effektiven Rechtsschutzes.