Für eine regelrechte Flut von Sozialklagen hat die Arbeitsmarktreform Hartz IV gesorgt, welche vor rund zweieinhalb Jahren eingeführt wurde. Allein bei dem größten Sozialgericht in Berlin warten inzwischen mehr als 1400 Vorgänge auf ihre Bearbeitung.
So klagten beim Berliner Sozialgericht allein im Juni 1404 Betroffene gegen die Hartz IV-Reglungen. Und ein Ende sei laut dem Sprecher des Sozialgerichts, Richter Michael Kanert, auch nicht in Sicht.
Die Sorge, dass die Klagenflut weiterhin so hoch bleibt, sei groß, so Kanert. Der bisherige Höhepunkt wäre im März mit 1429 Klagen erreicht worden. Wörtlich sagte Kanert: “Von einer Flut wollen wir schon gar nicht mehr sprechen, weil da auch wieder die Ebbe kommt.“
Bei rund 14.126 eingereichten Klagen im ersten Halbjahr 2007 handelte es sich bei etwa 55 Prozent um Klagen gegen die neuen Bestimmungen. Hierbei trage der Streit über die Höhe des Regelsatzes für Empfänger von Arbeitslosengeld II laut Kanert keine tragende Rolle mehr.
Vielmehr würde eine große Anzahl Betroffenen gegen die Untätigkeit der Behörden klagen, zum Beispiel wenn sich Bescheide wochenlang verzögerten. Der Anteil dieser Klagen liegt bei etwa 20 Prozent. Weiterhin gäbe es viele Klagen, die den Unterhalt für nicht eheliche Lebensgemeinschaften oder Mieten beträfen, sagte Kanert. In vielen Fällen gehe es um das Existenzminimum und es müsse daher oft schnell entschieden werden.
Im vorigen Jahr gingen noch etwa rund 748 Klagen wegen Hartz IV ein. Doch seit August 2006 stieg die Zahl dann auf jeweils mehr als 1000 Klagen pro Monat an. Von insgesamt 82 Richtern, die am Sozialgericht in Berlin tätig sind, beschäftigen sich allein 60 Richter nur mit Hartz IV. Allerdings verwies Kanert darauf, dass etwa 83 Prozent der Fälle unstreitig ohne Urteil geklärt werden können.