Die Berechnung des Elterngeldes soll auf eine Initiative des Berliner Senats hin vereinfacht werden. Der Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) kündigte an, bei der nächsten Sitzung der zuständigen Länder-Arbeitsgemeinschaft im September in Berlin eine entsprechende Gesetzesänderung vorzuschlagen.
Nach Ansicht des Senats ist die Berechnung des Einkommens zu kompliziert. Die Berechnung wird im Elterngeldgesetz demnach anders definiert als im Steuerrecht. Aus dem Grund wäre es für die Behörden nicht möglich, auf die üblichen Einkommensbescheinigungen zurückzugreifen, so Zöllner.
Seit dem Inkrafttreten des Elterngeldgesetzes am 1. Januar muss das Einkommen für jeden der letzten zwölf Monate einzeln ermittelt werden. Dabei müssen zudem mögliche Einmalzahlungen oder Krankengeldbezüge berücksichtigt werden. Aus diesen Zahlen wird dann das durchschnittliche Einkommen berechnet.
Es könne laut Zöllner nicht sein, dass aufgrund der komplizierten Gesetze die Länder mehr Personal einstellen oder die Antragsteller wochenlang auf ihr Geld warten müssten. Zwar hätte jeder Bezirk zwei geschulte Mitarbeiter erhalten, aber dennoch seien viele Anträge immer noch nicht bearbeitet worden. Viele Eltern müssten einfach zu lange auf ihr Geld warten, beklagte Zöllner.