Die Bundesagentur für Arbeit (BA) möchte in ihren Schreiben künftig verständlichere Formulierungen gebrauchen, damit die Leistungsbezieher sich nicht mehr mit dem sogenannten „Amtsdeutsch“ auseinandersetzen müssen.
Nach Ansicht der BA würden Erwerbslose oftmals nur deshalb Widerspruch gegen einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid erheben, weil sie die das Behördenschreiben nicht verstünden. Nachdem im Jahr 2008 rund 830.000 Widersprüche eineglegt wurden, erwartet BA-Vorstand Heinrich Alt infolge der neuen Formulierungen ein Sinken dieser hohen Zahl.
Ob die Bundesagentur ausschließlich am Wohle ihrer „Kunden“ interessiert ist, darf allerdings bezweifelt werden. Schließlich wird ein rechtswidriges Behördenhandeln nicht dadurch rechtmäßig, weil verständliche Formulierungen gebraucht werden.
Ein anschauliches Beispiel für die künftige BA-Praxis ist im „lawblog“ des Düsseldorfer Rechtsanwalts Udo Vetter zu finden. Hier wird deutlich, dass das Weglassen der jeweils einschlägigen Rechtsnormen eben keinen Gewinn für den betroffenen ALG II Bezieher darstellt. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass ihm auf diese Weise ein möglicher Widerspruch „ausgeredet“ werden soll.