Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtet von einer möglichen Erweiterung des Härtefall-Katalogs.
So würde aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Katja Kipping ( Die Linke) hervorgehen, dass auch Allergiker einen sogenannten „unabweisbar laufenden Bedarf“ (also nicht einmaligen Bedarf) als Härtefall geltend machen könnten.
„Die Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung ist auch bei einer Lebensmittelunverträglichkeit denkbar“, wird das Ministerium im SZ-Bericht zitiert. Nach einer Einzelfallprüfung unter Einbeziehung des Ärztlichen Dienstes der BA sei zu entscheiden, ob ein Härtefall vorliegt.
Kipping fordert indes eine öffentliche Anhörung über den Katalog, in der ihren Worten nach Sozialverbände und Betroffeneninitiativen zu Wort kommen sollten.