Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2007, das die bisherige Organisationsstruktur der ARGEN als verfassungswidrige Form der Mischverwaltung ansieht, müht sich die Politik nun diesen Missstand, wie vom Gericht gefordert, bis zum Jahre 2010 zu beheben.
Wie es zur Zeit scheint, ist hierbei jedoch nicht mit Ergebnissen vor der nächsten Bundestagswahl zu rechnen.
Ein möglicher Lösungsvorschlag von Sozialminister Olaf Scholz (SPD) ist vor kurzem von der CDU abgelehnt worden. Nach dem Plänen Scholz sollten die Jobcenter im Wege einer Änderung des Grundgesetzes zu eigenständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. Dies stieß bei der CDU jedoch auf wenig Gehör – man wolle nicht eine verfassungswidrige Regelung heilen, indem man die Verfassung ändere.
Der zur Zeit wohl aussichtsreichste Lösungsansatz ist das sogenannte „kooperative Jobcenter“. Hierbei würden Kommunen und Bundesagentur für Arbeit zwar räumlich gemeinsam jedoch organisatorisch getrennt arbeiten. Für die Leistungsempfänger führt diese Lösung jedoch dazu, dass die Anzahl der ergehenden Bescheide deutlich erhöht würde.