Der deutsche Bundestag hat am Freitag dem 17. Februar 2006 gegen die Stimmen der Linkspartei und der Grünen und ohne die Zustimmung der FDP zwei wesentliche Änderungen des Hartz IV Gesetzes beschlossen.
Gegenstand der Abstimmung war zum einen die schon seit längerem diskutierte Kürzung der ALG II Leistungen für Arbeitslose unter 25 Jahren. Umzugskosten werden hier nur noch aus „schwerwiegenden Gründen“ übernommen.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf, der noch die Zustimmung des Bundesrats benötigt, eine Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags für ALG II Bezieher vor. Von der Leistung ausgeschlossen werden in Zukunft EU Bürger, die zu Arbeitssuche nach Deutschland einreisen.
Auch im Gesetzespaket enthalten ist die Angleichungen der Regeleistung im Osten Deutschlands an das Westniveau.