BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt hat sich dafür ausgesprochen, die leistungsrechtlichen Ansprüche von Beziehern des ALG II zu vereinfachen.
Im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) monierte Alt: „Wir haben seit Einführung von Hartz IV in unseren Leistungsakten etwa drei Milliarden Blatt Papier. Die durchschnittliche Akte eines Hartz IV Haushalts beläuft sich auf ungefähr 650 Seiten.“ Er fügte hinzu, dass inzwischen die Hälfte der BA-Personalresourcen für die Berechnung der Leistungsansprüche eingesetzt werden würden.
„Wir sollten das Leistungsrecht einfacher machen, um mehr Zeit zu haben, die Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen“, so die Forderung des BA-Vorstands in der SZ.
Ferner plädierte Heinrich Alt für die Einführung einer Bagatellgrenze bei der Prozesskostenhilfe für ALG II Empfänger. Seinen Worten nach gebe es immer wieder absurde Klagen. Die Bagatellgrenze solle verhindern, „dass nur geklagt wird, weil der Staat das Verfahren bezahlt“.