Aus einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ geht hervor, dass jeder dritte Taxifahrer zu wenig verdient, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Vielmehr seien von den rund 100.000 bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) registrierten Arbeitnehmern der Taxi-Branche etwa 33.000 auf aufstockendes ALG II angewiesen, um ihr Existenzminimum zu sichern. Da selbstständige Taxifahrer von der BA-Statistik gar nicht erfasst werden, dürfte das tatsächliche Ausmaß noch deutlich höher als offiziell ausgewiesen sein.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, Sabine Zimmermann, erklärte hierzu, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro somit als mehr als überfällig zu bezeichnen ist. Die Linken- Politikerin ist der Überzeugung, dass die Taxibranche auf jene Art und Weise wieder auf eine gesunde Grundlage gestellt werden könnte.
Der BA zufolge liegt das Durchschnittseinkommen eines in Vollzeit beschäftigten Taxifahrers momentan bei gerade einmal 1.256 Euro monatlich, was einem Stundenlohn in Höhe von von 6 bis 7 Euro entspricht.