Union und FDP haben sich kürzlich darauf verständigt, die Freibeträge für die Ersparnisse der Langzeitarbeitslosen zur Altersvorsorge deutlich von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr zu erhöhen.
Die Anhebung des Schonvermögens zieht nach Auffassung des Sozialverbands VDK jedoch eine neue Klagewelle nach sich.
„Wer schon Haus oder Versicherung opfern musste, wird die Regelung als schreiende Ungerechtigkeit empfinden“, erklärte VDK-Chefin Ulrike Mascher in der „Bild“-Zeitung. „Viele werden vor Gericht ziehen“, ist sie überzeugt.
Mascher rät daher der Bundesregierung, ernsthaft eine rückwirkende Regelung bis 2005 prüfen. Auf diese Weise würden diejenigen entschädigt, die wegen der bisherigen Gesetzeslage eine Lebensversicherung kündigen oder ihr Haus verkaufen mussten.