Aus der vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Verordnung zur Änderung der Unbilligkeitsverordnung geht Medienberichten zufolge hervor, dass ALG II Bezieher von den Jobcentern in Zukunft nicht mehr mit 63 Jahren zum Eintritt in die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet werden sollen, insofern die Höhe ihrer Rente die Bedürftigkeit und folglich den Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter nach sich ziehen würde.
Die entsprechende Verordnung hat am Mittwoch das Bundeskabinett passiert und wird, da sie nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wohl zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Die Beantragung einer vorzeitigen Altersrente sei vom nächsten Jahr lediglich noch dann angezeigt, falls ungeachtet einer vorzeitigen Inanspruchnahme und der damit verbundenen Abschläge das Merkmal der Bedarfsdeckung zu bejahen ist.
Der rentenpolitische Sprecher Linkspartei, Matthias Birkwald, erklärte in diesem Zusammenhang, dass nach Überzeugung seiner Partei die Änderungen noch nicht weit genug gehen würden. Vielmehr sei eine „komplette Abschaffung der Zwangsverrentung ohne Wenn und Aber“ vonnöten. „Liegt die Rente fünf Euro über dem Schwellenwert, wird weiter in eine Altersrente mit Abschlägen abgeschoben“, gab Birkwald zu Bedenken.