Seit dem 1. Juli erhält jeder Bundesbürger, ganz gleich ob Baby oder Großvater, eine persönliche Steuer-Identifikationsnummer, kurz TIN (Tax identification number). Durch die Vergabe der Steuer-Identifikationsnummer kommt es zu einer umfangreichen, zentralen Datenspeicherung, welche vor allem die Datenschützer mit Sorge sehen.
In erster Linie liegen die Vorteile bei den Steuerbehörden, die durch die Steuer-Identifikationsnummern ihre Arbeitsprozesse verkürzen können. Zudem erleichtert die Nummer die Kontrolle von Steuerpflichtigen und die Suche nach unversteuerten Einnahmen. So werden mit der TIN, durch die jeder Bürger und Arbeitnehmer in Deutschland eindeutig identifiziert werden kann, Steuertricksereien und der Missbrauch von Sozialleistungen deutlich erschwert.
Dabei werden von den Behörden verschiedene Daten erhoben, welche dann durch die neue Steuernummer eingesehen werden können. Bei den Daten handelt es sich um alle personenbezogenen Daten wie zum Beispiel der Familienname, der Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, sowie die aktuelle Adresse, der akademische Grad, Künstlername und das zuständige Finanzamt. Sogar der Sterbetag kann ermittelt werden. Der Bürger wird sein Leben lang von der Steuer-Identifikationsnummer begleitet und sie wird auch erst 20 Jahre nach dem Tod wieder gelöscht.
Auf die Daten beim Zentralamt in Bonn dürfen, nach der aktuellen Gesetzeslage, nur die Finanzämter zugreifen. Für andere Behörden ist der der Zugriff nur dann erlaubt, wenn dies für einen Datenaustausch mit den Finanzämtern erforderlich ist. Aus dem Grund erhalten, neben der gesetzlichen Rentenversicherung, auch auf Anfrage die privaten Versicherungen die neue Kennziffer. Dadurch können Rentenzahlungen voll automatisiert erfasst werden. Zudem können die Behörden die Nummer erfragen und Leistungen wie zum Beispiel das Eltern- oder das Arbeitslosengeld unter der Ziffer abspeichern.
Der wohl einzige Vorteil der neuen Steuernummer für den Bürger ist, dass er bei einem Umzug nun keine neue Steuernummer mehr beantragen muss. Diese Regelung gilt auch für die Bürger, die von einem Angestellten-Verhältnis in die Selbständigkeit wechseln.
Seit dem 1. Juli übermitteln die etwa 5200 Einwohnermeldestellen der Städten und Gemeinden Listen mit den gemeldeten Bürgern an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, wo die Datensätze nochmals geprüft werden. Anschließend wird die neue Steuernummer registriert. Die Vergabe und die Mitteilung der neuen Steuernummer erfolgt dann automatisch per Post. Sobald der Bürger die neue Nummer erhalten hat, muss er diese dem zuständigen Finanzamt und dem Arbeitgeber, der die Lohnsteuer abführen muss, mitteilen.
Die neue Steuernummer wird vor allem von den Datenschützern mit Skepsis betrachtet. So befürchten Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, und seine Kollegen der Länder, dass die Eindämmung auf rein steuerliche Fragen von den Behörden nach und nach aufgeweicht werden könnte. Als Paradebeispiel sehen Kritiker der neuen TIN auch das Kontenabrufverfahren, welches einst einzig nur dafür gedacht war, terroristische Aktivitäten aufzudecken. Inzwischen wird das Instrument aber auch für Zwangsvollstreckungen bei Hartz-IV-Empfängern eingesetzt.