Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion geht hervor, dass zwischen Januar und Juni dieses Jahres 56.975 private Bankkonten von Sozialverwaltungen, Finanzämtern und Ermittlungsbehörden überprüft wurden.
Dies berichtet die „Rheinische Post“ in ihrer heutigen Ausgabe. Grund hierfür seien unter anderem Vermögensprüfungen bei Empfängern von Sozialleistungen wie ALG II oder BAföG sowie Kontoabfragen bei Verdächtigen zur Abwehr von Straftaten gewesen.
In diesem Zusammenhang kritisiert die FDP die mangelnde Aufsicht der Bundesregierung, weil diese nicht beantworten könne, ob die von der Maßnahme Betroffenen nachträglich über die Abfrage in Kenntnis gesetzt wurden.
Bei Maßnahmen wie der Kontoabfrage müsse der Betroffene gemäß § 93 Abgabenordnung wenigstens hinterher informiert werden. Sonst sei eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nicht möglich.
„Die Bundesregierung beweist eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber rechtsstaatlichen Grundsätzen“, gab die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, zu Bedenken.