Das Amtsgericht Spandau (AG) hat die Rechte bedürftiger Menschen gestärkt. Laut der am 09.06.2011 ergangenen Entscheidung muss Beratungshilfe auch im Falle mehrmaliger Filesharing-Abmahnungen gewährt werden.
In dem Fall, der unter dem Aktenzeichen 70a II RB 2538/11 verhandelt wurde, benötigte eine ALG II Bezieherin die Beratungshilfe eines Rechtsanwalts. Grund hierfür waren mehrere Abmahnungen von verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien, weil sie angeblich per Internet-Tauschbörse einige urheberrechtlich geschützte Filme verbreitet haben soll.
Nach der ersten Abmahnung bejahte der zuständige Rechtspfleger zwar den Anspruch auf Beratungshilfe. Als die Frau wegen der nächsten Abmahnung erneut Beratungshilfe verlangte, wies der Rechtspfleger allerdings ihr Ansinnen zurück. Er argumentierte dahingehend, dass es sich um denselben Sachverhalt handeln würde.
Das AG stellte sich auf die Seite der Hartz IV Empfängerin. Schließlich sei die zweite Abmahnung von einem anderen Prozessgegner gegenüber einem anderen Werk ausgesprochen worden. Folglich dürfe der Rechtspfleger auch nicht von „derselben Angelegenheit“ sprechen. Die Beratungshilfe müsse dementsprechend gewährt werden.