Der Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II sieht gemäß mehrerer Medienberichte finanzielle Einbußen für alleinerziehende Bezieher des ALG II vor.
So soll jenem Personenkreis für jeden Tag, den das Kind beim jeweils anderen Elternteil verbringt, die Auszahlung des Sozialgelds für den Sprössling (derzeit 10,20 Euro für 14- bis 18-Jährige beziehungsweise neun Euro für 6- bis 14-Jährige) verweigert werden. Zwar hat der andere Elternteil auch derzeit schon einen theoretischen Anspruch auf das anteilige Sozialgeld des Kindes. Gleichwohl unterschied sich in der Praxis das Behördenhandeln deutlich von Kommune zu Kommune, das heißt nicht in jeder Kommune kam es zu tatsächlichen Kürzungen für Alleinerziehende.
Nunmehr könnten die Leistungsträger per Gesetz zur Leistungskürzung verpflichtet werden. Dies würde auch dann gelten, insoweit der andere Elternteil gar nicht im Hartz IV Bezug ist. Die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Franziska Brantner, steht dem Reformvorhaben äußerst kritisch gegenüber. Ihren Worten würde das gemeinsame Erziehen nicht gefördert, falls man es finanziell bestraft. „Was da jetzt geplant ist, ist ein massiver Negativanreiz dafür, mehr Zeit mit dem Vater zu verbringen“, gab sie zu Bedenken.