Das vom Bundesarbeitsministerium erarbeitete Gesetz zur Neuregelung von Hartz IV sieht vor, dass eine Kommune in Zukunft die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten per Satzung festlegen darf.
Dieses Vorhaben wird nunmehr sowohl vom Mieterbund als auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) scharf kritisiert. In einer gemeinsamen Presseerklärung warnen die beiden Verbände vor einer Kürzung der Unterkunftskosten für ALG II Empfänger durch die Hintertür.
So bestünde bei tatsächlicher Umsetzung des Gesetzesvorhabens die Gefahr, dass sich die mögliche Pauschale für Miet- und Heizkosten eben nicht am örtlichen Mietniveau orientieren wird, sondern vielmehr an der Kassenlage der jeweiligen Kommune. Angesichts knapper kommunaler Haushalte würden dann wieder einmal die Schwächsten den Preis für eine verfehlte Politik zahlen.
„Im Windschatten der Diskussion um die Regelsätze droht für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger eine Kürzung ihrer Bezüge, die jede geringe Erhöhung der Regelsätze ins Gegenteil verkehrt“, gaben DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach und Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten zu Bedenken.