Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab am gestrigen Montag bekannt, dass die Vorgaben für Ein-Euro-Jobs zum Jahreswechsel verschärft werden. Hintergrund ist die anhaltende Kritik an derartigen Arbeitsgelegenheiten.
So beklagte eine vor kurzem veröffentlichte Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) die mangelnde Wirksamkeit von Ein-Euro-Jobs, weil sich durch deren Annahme die Chance auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungverhältnis eben nicht erhöhen würde.
Nachdem am Sonnatg ein interner Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) publik wurde, in dem die Vergabepraxis von Ein-Euro-Jobs als eklatant mangelhaft bezeichnet wurde, sah sich die BA anscheinend zu einer Stellungsnahme gezwungen. Nach Auskunft einer BA-Sprecherin werde in Zukunft genau geprüft, ob ein Ein-Euro-Job wirklich wettbewerbsneutral ist oder nicht. Die vom Bundesrechnungshof angesprochenen Probleme seien keineswegs neu. Allerdings sei der aktuelle Bericht bereits überholt, weil er auf Untersuchungen aus dem Jahr 2008 beruhe. Ihrer Meinung nach käme der Bundesrechnungshof zu einer anderen Einschätzung, wenn er jetzt noch einmal prüfen würde.
Ferner kämen ab Januar 2011 für alle Jobcenter verpflichtende Checklisten zum Einsatz, mit deren Hilfe die Zulässigkeit eines Ein-Euro-Jobs überprüft werden soll. Die Sprecherin schränkte gleichwohl ein, dass die BA lediglich die Kriterien liefern könne. „Welche Arbeitsfelder sich für einen Ein-Euro-Job eignen, muss letztlich vor Ort entschieden werden“; fügte sie hinzu.