Nach Informationen der größten Boulevardzeitung Deutschlands wird allen Hartz IV Empfängern erst Ende April der auf 364 Euro angehobene Regelsatz angewiesen.
Zum 31. März bekämen die Betroffenen noch den alten Satz, allerdings werde mittels einer zweiten Überweisung rückwirkend der ausstehende Betrag für die Monate Januar bis April in Höhe von 20 Euro ausgezahlt. „Den Leistungsberechtigten entstehen keinerlei Risiken oder Nachteile“, so BA-Vorstand Heinrich Alt hierzu.
Eine BA-Sprecherin begründete das Vorgehen ihrer Behörde mit dem zusätzlichen Zeitbedarf, den man zur Daten-Aktualisierung der Erwerbslosen benötigen würde. Die getrennte Zahlung im März habe buchungstechnische Gründe. Nach Worten Heinrich Alts werden die Leistungsbezieher sowohl den erhöhten Regelsatz als auch die Nachzahlung pünktlich erhalten.