Die Berliner CDU wirft der Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) Flickschusterei bei der Personalpolitik vor. Zwar habe die Justiz wegen der hohen Zahl an Klagen gegen die Hartz-IV-Bescheide zusätzliche Richterstellen geschaffen, beim nichtrichterlichen Personal jedoch nicht reagiert.
Folge dieser verfehlten Personalpolitik seien unangemessene Wartezeiten.
Die Justizverwaltung räumte diesbezüglich ein, dass die Kostenberechnung im Sozialgericht nicht in einem angemessenen Zeitraum geschieht. „Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Kostenfestsetzungsantrages beim Sozialgericht Berlin beträgt derzeit sieben bis neun Monate“, erklärte die Justizsenatorin.
„Die Zunahme von Hartz IV Sachen bei dem Sozialgericht war seit einigen Jahren absehbar, dennoch wurde offenbar auch bei dem nichtrichterlichen Personal, das für das zügige Abarbeiten von Klagen auch wichtig ist, keine vorausschauende Personalplanung betrieben“, kritisierte in diesem Zusammenhang der rechtspolitische Sprecher der CDU, Sven Rissmann.
Die Zahlen der Hartz-IV-Klagen haben sich seit der Einführung im Jahr 2005 mehr als verdreifacht. Waren es zu Beginn noch 6.000 Verfahren pro Jahr, steigerte sich die Zahl auf voraussichtlich 21.000 in diesem Jahr.
Um die Wartezeiten zu reduzieren, sollen nach dem Willen der Senatorin befristet Juristen eingestellt werden, welche die Aufgaben der fehlenden Justizinspektoren wahrnehmen sollen. Ferner hat die Verwaltung die Zahl der Ausbildungsplätze für Rechtspfleger erhöht. Diese sollen nach Beendigung ihrer Ausbildung in drei Jahren die Arbeit der befristet eingestellten Juristen übernehmen.
Aufgrund der gestiegenen Hartz-IV-Klagen hat die Justizsenatorin bereits 40 zusätzliche Richterstellen für das Sozialgericht eingerichtet, allerdings werden die neu einzustellenden Richter erst ab 2009 ihre Arbeit aufnehmen. Dashalb werden in diesem Jahr voraussichtlich 16.000 Klagen liegen bleiben, da die jetzige Anzahl von Richtern die Akten nicht bewältigen könne. Jede zweite Klage hat übrigens vor dem Sozialgericht Erfolg, weil die Hartz-IV-Bescheide falsch oder fehlerhaft sind.