BAföG ab Oktober 2010: Änderungen im Detail

Im Rahmen des 23. BAföG-Änderungsgesetzes wird eine Erhöhung des BAföG-Höchstsatzes auf 670 Euro (bisher 648 Euro) festgeschrieben. Neben der Erhöhung des BAföG-Satzes sorgt das 23. BAföG Änderungsgesetz für zahlreiche weitere Anpassungen.

Anrechnung des Einkommens von Eltern und Ehegatten und Lebenspartnern

So gelten nunmehr erhöhte Freibeträge für das anzurechnende Einkommen der Eltern des Antragstellers (1.070 Euro statt bisher 1.040 Euro) und deren Kindern (535 Euro bzw. 485 Euro statt bisher 520 Euro bzw. 470 Euro). Der Einkommensfreibetrag für Ehegatten bzw. des ebenfalls im Rahmen der Änderungen dem Ehepartner gleichgestellten Lebenspartners des Antragstellers steigt von 1.555 Euro auf 1.605 Euro.

Anrechnung von Einkommen des Antragstellers

Die Einkommensfreibeträge des Antragstellers beleiben unverändert. Allerdings gelten ab 01. Oktober 2010 erhöhte Freibeträge bei der Anrechnung von Waisenrente (170 Euro statt bisher 165 Euro) und Waisengeld (125 Euro statt bisher 120 Euro).

Ebenfalls neu ist die Anrechnungsfreiheit von Stipendien aus der Privatwirtschaft bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Monat.

BAföG-Rückzahlung

Mit dem 23. BAföG-Änderungsgesetz entfällt nach dem 31.12.2012 die Möglichkeit zum Teilerlass der BAföG-Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund besonders guter Studienleistungen bzw. aufgrund eines besonders schnellen Erreichen des Studienabschlusses ersatzlos.

Sofern BAföG als Bankdarlehen gewährt wird, setzt die Rückzahlung nicht mehr wie bisher sechs sondern 18 Monate nach Erhalt der letzten Auszahlung ein.

Mietkostenzuschuss

Der Nachweis über die Höhe der Mietkosten entfällt ersatzlos. Stattdessen wird der Mietkostenzuschuss als Pauschale erbracht, sofern eine eigene Wohnung unterhalten wird. Ebenfalls unerheblich wird damit die Entfernung zum Elternhaus im Rahmen des Schüler-BAföG.

Altersgrenze und Leistungsnachweise

Die Altersgrenze beim Beginn eines Master-Studium wird von bisher 30 auf 35 Jahre erhöht. Leistungsnachweise können nun auch nach dem ECTS (European Credit Transfer System) erbracht werden.