Im Rahmen des vor Kurzem beschlossenen Familienleistungsgesetzes greift die Bundesregierung eine seit Langem bestehende Forderung diverser Organisationen zumindest teilweise auf und gewährt für Schulkinder, deren Familien von Hartz IV oder Sozialhilfe leben, weitere Leistungen im Wege des sogenannten Schuldbedarfspakets.
Das Gesetz regelt für Kinder bis zum Abschluss der 10. Jahrgangsstufe (inzwischen wohl bis zum Ende der Schulausbildung) einen Anspruch auf weitere 100 Euro zu Beginn eines jeden Schuljahrs zur Deckung des Bedarfs an Schulmaterialien und Lernmitteln wie Bücher, Hefte oder Schulranzen. Das Gesetz gilt für Schuljahre, die ab dem Jahre 2009 beginnen.
Das Gesetz sieht auf Verlangen der zuständigen Behörde die Erbringung eines Nachweises über die tatsächliche Verwendung der Mittel für Schul- und Lernmaterialien vor.
Nachtrag: Das Schulbedarfspaket wurde nun unter dem Namen “Schulstarterpaket” beschlossen. Der Kreis der Leistungsberechtigten wurde dabei deutlich erweitert. Näheres erfahren Sie im Artikel zum Schulstarterpaket.