Im Rahmen des Familienleistungsgesetzes beschloss der Deutsche Bundestag eine Erhöhung des Kindergeldes ab Januar 2009 um zehn Euro auf dann 164 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind.
Die Erhöhung für die weiteren Kinder folgt einer nicht unumstrittenen Staffelung der Kindergeldansprüche. Dem dritten Kind einer Familie stehen ab Januar 2009 demnach 16 Euro mehr, also 170 Euro pro Monat zu. Ab dem vierten Kind werden 195 Euro monatlich geleistet.
Die mit der Kindergelderhöhung verbundenen Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr teilen sich der Bund und die Länder.
Im Vorfeld der lange Diskutierten Reform des Kindergeldes wurde von vielen Seiten Kritik laut, das eine Erhöhung des Kindergeldes in dieser Form aufgrund der Anrechnungspraxis beim gleichzeitigen Bezug weiterer Sozial- und Unterhaltsleistungen eher Besserverdienenden zugute käme und an den tatsächlich Bedürftigen vorbeigehe.