Sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften setzen sich für eine weitergehende Eindämmung der Ein-Euro-Jobs als vom Bundesarbeitsministerium angedacht ein.
Der jetzige Gesetzesentwurf über die Reform der Arbeitsmarktinstrumente sieht lediglich vor, die Ein-Euro-Jobs im Verhältnis zur Vermittlung in reguläre Beschäftigungsverhältnisse nachrangig zu behandeln.
Die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordern in einem gemeinsam verfassten Brief an die CDU/CSU-Bunsdestagsfraktion einen Änderungsantrag zum Gesetz. Nach Informationen der „Welt“ sollen danach aus örtlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zusammengesetzte Ausschüsse künftig die jeweiligen kommunalen Träger hinsichtlich der Förderkontingente und der Einsatzfelder öffentlich geförderter Beschäftigungsmaßnahmen beraten. Falls keine Einigung erzielt wird, würde dem Zeitungsbericht zufolge beiden Sozialparteien ein Vetorecht zustehen.
„Nur mit einem Vetorecht seitens BDA und DGB könnten Arbeitsgelegenheiten kontrolliert eingesetzt und Wettbewerbsbeeinträchtigungen durch öffentliche Beschäftigung vermieden werden“, zitiert die „Welt“ aus einer Stellungsnahme des BDA.