Der Gründer der DM-Drogeriemärkte, Götz Werner, hat seine kritische Haltung bezüglich der geltenden Hartz Gesetzgebung erneut zum Ausdruck gebracht. Werner verglich die Abhängigkeit von Hartz IV im Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ mit „offenem Strafvollzug“.
„Hartz IV verstößt gegen mehrere Artikel im Grundgesetz: Zwangsarbeit ist verboten, die freie Berufswahl garantiert, ebenso Niederlassungs- und Wohnungsfreiheit“, stellte der Unternehmer klar. Jene Grundrechte schränke Hartz IV nun mal, ebenso wie der offene Strafvollzug, ein.
Seiner Meinung nach sei es offensichtlich, dass Bezieher des ALG II zumindest teilweise ihre Menschenrechte verlieren würden.